Gastgebervertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragspartner des umseitigen Gastaufnahmevertrages sind der jeweilige Eigentümer der vermieteten Ferienwohnung, vertreten durch die Familie Reinhard und Christina Sommer (im nachfolgenden Vermieter genannt) und der Gast.
  2. Der Gastaufnahmevertrag ist für beide Seiten verbindlich, sobald eine schriftliche Buchungsbestätigung durch den Gast und dem Vermieter (per Mail, Post, o. Ä.) vorliegt.
  3. Der Gast erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen einzustehen.
  4. Der mit dem Vertragspartner vereinbarte Gesamtpreis gemäß der gebuchten Ferienwohnung ist bar bei Schlüsselübergabe zu entrichten, es sei denn, es ist eine andere Bezahlung (z. B. bei Firmen) in Form einer Vorabüberweisung, abgesprochen.
  5. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss diese bis 10.00 Uhr, wenn nicht anders vereinbart, geräumt sein.
  6. Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag werden folgende Stornogebühren fällig:
    60 bis 30 Tage vor Anreisedatum   20% des vereinbarten Gesamtpreises
    29 bis 22 Tage vor Anreisedatum   30% des vereinbarten Gesamtpreises
    21 bis 14 Tage vor Anreisedatum   50% des vereinbarten Gesamtpreises
    13 bis 7 Tage vor Anreisedatum   70% des vereinbarten Gesamtpreises
    weniger als 7 Tage vor Anreise   90% des vereinbarten Gesamtpreises
    Vorgenannte Zahlungsbeträge werden mit dem ursprünglich gebuchtem Anreisedatum fällig.
  7. Nimmt der Gast die gebuchte Ferienwohnung zum Anreisedatum nicht in Anspruch oder reist vorzeitig ab, ist der vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen bzw. es erfolgt keine Rückerstattung. Wird die Ferienwohnung am Anreisetag nicht bis spätestens 20.00 Uhr belegt, erlischt der Anspruch auf diese. Spätere Anreisezeiten sind mit dem Vermieter abzusprechen. Wird am Abreisetag die Wohnung nicht bis 10.00 Uhr geräumt, kann der Vermieter zusätzlich 50% des Übernachtungspreises erheben. (Es bedarf in jedem Fall der Absprache und der Zustimmung des Vermieters und sollte die Ausnahme bleiben.)
  8. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen anderweitig zu vermieten, um den finanziellen Nachteil des Gastes so gering wie möglich zu halten. Der Vermieter wird nach Ablauf des ursprünglich gebuchten Zeitraumes und auf Antrag des Gastes, den Betrag erstatten, den er durch Einnahmen aus anderweitiger Vermietung erhalten hat. Der Vermieter hat das Recht, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren, wobei zusätzliche Aufwendungen (z. B. zusätzliche Reinigungen) berücksichtigt werden.
  9. Haustiere dürfen nur nach Absprache mit dem Vermieter mitgebracht werden. Es entfallen dadurch zusätzliche Kosten, die beim Vermieter zu erfragen sind.
  10. In den Ferienwohnungen herrscht unbedingtes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen können bis zum Wohnungsverweis geahndet werden. Im Interesse anderer Gäste bitten wir um die Einhaltung von Ruhezeiten im Zeitraum 22.00 - 7.00 Uhr.
  11. Wird auf Wunsch ein Kinder-oder Zusatzbett aufgestellt, kann der Gast keinen Anspruch auf Preisminderung wegen beengter Raumverhältnisse geltend machen.
  12. Der Anmelder haftet dem Vermieter gegenüber für die pflegliche Behandlung der Wohnungseinrichtung und für von ihm oder Mitreisenden verursachten Schäden.
  13. Die Wohnung, Fenster, Haustür und Hofpforte müssen beim Verlassen verschlossen sein. Der Vermieter schließt Schäden, die durch ev. Einbrüche usw. entstanden sind, aus.
  14. Gerichtsstand für beide Parteien ist –soweit zulässig- das Amtsgericht Potsdam.
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